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SPFH und EZB

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) richtet sich an vollständige und Teilfamilien, bei denen das gesamte Umfeld mit einbezogen wird. Ziel ist es, diese Systeme zu befähigen, ihre Schwierigkeiten selbst zu lösen. Diese Hilfe ist gedacht für Familie, die Unterstützung suchen bei der Versorgung und Erziehung. Voraussetzung ist nicht die Mitarbeit der gesamten Familie.Der Aufbau einer Motivation zu einer Veränderung kann zu Beginn einer Maßnahme ausreichend sein. Bei den Leistungen für minderjährige Mütter mit ihren Kindern geht es um die Interessenvertretung der Kinder und jungen Mütter. Die Mütter sollen ihre Fähigkeit erweitern, die Bedürfnisse ihrer Kinder wahrzunehmen und angemessene Angebote zu entwickeln.

Bei dem Aufgabenbereich der Begleitung und Förderung von Kindern in ihren Familien (EZB, Betreuungshilfe) wird das soziale Umfeld der Kinder mit einbezogen. Die Veränderungswünsche können vielfältige Auslöser haben, die evtl. durch die Beziehung zu den Eltern begründet sind oder in schulischen Problemen liegen oder in einem sozialen Umfeld (Freundeskreis). Ziel einer solchen Maßnahme kann daher auch sein, mit den Beteiligten weitere ambulante oder stationäre Unterstützungsangebote mit einzubeziehen. Die Hilfe für junge Menschen ab dem 16. Lebensjahr in ihren eigenen Wohnungen soll dazu dienen, sie zu einer eigenverantwortlichen und befriedigenden Lebensführung zu befähigen.

Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung kann nicht gewährleistet werden.

Eine psychische Erkrankung oder akute Sucht ist kein Ausschließungsgrund für eine Leistung der ambulanten Dienste. In diesen Fällen sollte eine Klärungsphase zu Beginn stattfinden, um zu prüfen, ob die angebotenen Leistungen angenommen werden können. Die Maßnahme beginnt mit einer Probezeit von 6 Wochen, in der die grundsätzliche Möglichkeit der Zusammenarbeit geklärt wird.

ANSPRECHPARTNER

Anette Beckötter
Telefon: 05466 - 936 011
und 0160 - 200 03 95

Marianne Thünker
Telefon: 05466 - 936 011
und 0170 - 800 4317